Muss ich mein Land eintragen lassen?
Nein!
Da es sich hierbei um ein sehr kleines Grundstück handelt, das spezifisch als "Souvenir-Grundstück" ausgewiesen ist, können Sie Ihr Land nicht eintragen lassen.
Der Verkauf dieser "Souvenir-Grundstücke" wird von der Grundbucheintragung (Scotland) Act 2012 geregelt. Bitte beachten Sie, dass es diesem Gesetz zufolge nicht möglich ist, "Souvenir-Grundstücke" im Grundbuch einzutragen.
Einzelheiten zu Ihren persönlichen Rechten bezüglich Ihres Grundstücks werden in einem von Highland Titles geführten Grundbuch eingetragen und können online über die kostenlose App abgerufen werden.