Muss ich mein Land registrieren?
Nein, es gibt keine Notwendigkeit Ihr Land zu registrieren, denn dies ist so ein kleines Grundstück; das speziell als "Souvenir Grundstück" definiert wird.
Ein Souvenir Grundstück in der Land Registrierung (Scotland) Act 1979 wird als "Ein Stück Land, das eine unerhebliche Größe bzw. kein praktischen Nutzen hat, und unwahrscheinlich es in dieser Isolation zu wollen, ausgenommen im Interesse des bloßen Besitz aus sentimentalen Gründen oder zu Erinnerungszwecken."
Im Gegensatz zu England, lässt Schottland noch den Verkauf von Souvenir Grundstücken zu. Das Land unter Vertragsrecht ohne die Notwendigkeit, den Verkauf zu registrieren. Obwohl ein Eigentumsrecht an Land (im Sinne eines Rechts das vollstreckbar gegenüber eines Dritten ist) traditionell nur durch Eintragung in das Grundbuch oder durch Aufnahme einer Urkunde im Register der Sasines gemacht werden kann.
Unter Verwendung des Vertragsrecht, können diese kleinen Grundstücke verkauft werden ohne den Aufwand der Registrierung, die den Verkauf ansonsten unökonomisch machen würden.
Bitte beachten Sie, dass der Keeper verpflichtet ist, eine Registrierung für ein Souvenir- Grundstück zurückzuweisen, was nicht zwangsläufig bedeutet, dass das "Eigentum" durch andere Mittel erreicht werden kann.
Es ist deshalb unerlässlich, dass Sie durch einen seriösen Anbieter wie Scottish Highland Titles kaufen, die von einem erfahrenen schottischen Rechtsanwalt unterstützt werden. In der Tat hat man von der Anwaltskammer Schottlands in der jüngsten Stellungnahme die gleiche Warnung vernommen. Sie erhalten eine Kopie der Verkaufsurkunde in Ihrem Päckchen.