Kann ich meinen Namen beim Einwohnermeldeamt und anderen Institutionen ändern lassen?
DEUTSCHLAND:
Nach deutschem Recht nicht!
Das deutsche Personenstandsrecht führt hierzu aus, dass ausländische Adelstitel, nur dann eingetragen werden, wenn sie nach dem anzuwendenen Recht Bestandteil des Familiennamens sind.
Eine Adelsbezeichnung, die käuflich erworben wird, kann nur unter der Bedingung, dass dieser Name nachweislich im Zusammenhang mit einer künstlerischen Tätigkeit in der Öffentlichkeit genutzt wird.
Trotz alledem dürfen Sie den Titel unter anderm frei in Ihrer Anrede, Visitenkarte oder im persönlichen Gespräch jderzeit führen.
ANDERE EU-STAATEN:
Wir kennen Kunden, die haben den Titel erfolgreich im Personalausweis oder Reisepass eintragen können.