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Kann der Titel in den Personalausweis eingetragen werden?

Nach unserer persönlichen Recherche bei der zuständigen Behörde stellt eine Eintragung des Laird, Lord oder Lady Titel im Ausweis oder Reisepass im Vereinigten Königreich kein Problem dar.

Ausweis Eintragungen in Deutschland:

  • Nach momentaner Rechtslage bzw. -auffassung in Deutschland: Nein! (Obwohl Mitglied der Europäischen Union).
  • Nach einer persönlichen Anfrage bei der zuständigen Behörde war die Aussage: Ja, ist durchaus möglich, wenn der Titel als Künsterlname geführt wird.

Bitte beachten Sie, dass staatliche Dokumente, die keinen solchen Titel ausweisen, z. B. alle Reisepässe und in einigen Hoheitsgebieten auch Führerscheine, nicht geändert werden können.

Ob die Eintragung in den Personalausweis, Reisepass, etc. mit einer beglaubigten Übersetzung der Originaldokumente von der Behörde genehmigt wird, können wir an dieser Stelle nicht garantieren, da keine weiteren Schritte in dieser Richtung von uns verfolgt wurden.

Trotz alle dem dürfen Sie den Laird/Lord/Lady Titel auf persönlichen Unterlagen, wie Visitenkarten, Briefpapier, Email-Signaturen, etc. oder im persönlichem Gespräch führen. Das kann Ihnen auch in Deutschland niemand abstreitig machen.

Sollten Sie persönliche Erfahrungen mit einer Ausweiseintragung des Laird/Lord/Lady Titel haben, dann wären wir für ein Feedback von Ihrer Seite sehr dankbar.

Personalausweis Eintragungen in anderen Ländern:

Jedes Land hat eigene Rechtsauffassungen, sodass es uns hier nicht möglich ist, eine komplette Recherche mit den jeweiligen Behörden niederzuschreiben. Fragen Sie daher bitte bei den Behörden in Ihrem Heimatland an, und teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit. Für Feedback Eingänge wären wir auch hier sehr dankbar.